"Judenstern"

Gelber, auf der linken Brust zu tragender Stern zur Kennzeichnung jüdischer Menschen

Schon im Mittelalter wurden Juden in Europa gezwungen, sich mit einem Abzeichen zu kennzeichnen. Die Nazis knüpften an diese Kennzeichnungspflicht an: Ab dem 23. November 1939 mussten alle über sechs Jahre alten Juden im besetzten Polen und ab dem 2. September 1941 auch im Deutschen Reich ein Abzeichen tragen. Ab 1942 galt die Verordnung für alle von den Deutschen besetzten Ländern.

Der so genannte Judenstern bestand aus zwei schwarzumrandeten gelben Stoffdreiecken, die übereinandergelegt einen Stern bildeten. In der Mitte stand die Aufschrift "Jude". Mit Absicht wurde das religiöse und nationale Symbol des Judentums, der Davidstern gewählt. Der Judenstern musste sichtbar auf der linken Brustseite getragen werden.

Ab März 1942 wurden mit dem Stern auch die Wohnungstüren jüdischer Besitzer oder Mieter markiert.

Mit dem Judenstern waren die Juden schon von weitem als rechtlose Menschen gekennzeichnet und für alle für Demütigung und Diskriminierung freigegeben. Damit war der Prozess der sozialen Ausgrenzung praktisch vollendet. Sie signalisierte gleichzeitig den Beginn der Deportation der "Sternträger" in die Vernichtungslager im Osten.

nach: Bedürftig: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg, S. 252