Oberlandesgericht Köln
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) wurde am 21. Juni 1819 durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen als "Rheinischer Appellationsgerichtshof" gegründet. Seinen heutigen Namen "Oberlandesgericht" erhielt es mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 1. Oktober 1879. Zunächst war das OLG am Appellhofplatz untergebracht. Doch da dieses Gebäude rasch zu klein wurde, zog man zum Reichenspergerplatz um.
Der neobarocke "Justizpalast" am Reichenspergerplatz - 1907 bis 1911 nach Plänen des Geheimen Oberbaurates Paul Thoemer gebaut - galt seinerzeit als das größte Gerichtsgebäude Deutschlands.
Der Monumentalbau beherbergte in der NS-Zeit neben dem Oberlandesgericht auch das Amtsgericht und das Landgericht. Ferner waren hier das Sondergericht zur Verfolgung politischer Gegner des NS und das Erbgesundheitsgericht zur Entscheidung von Zwangssterilisationen untergebracht.
Mit der gewaltsamen Vertreibung jüdischer Juristen durch SA- und SS-Horden vom OLG am 31. März 1933 und ihrem erniedrigenden Transport auf Müllwägen durch die Stadt wurde die Gleichschaltung und Eingliederung des OLG in das NS-Unrechtssystem eingeläutet.
Severin Roeseling, Das braune Köln. Ein Stadtführer. Die Innenstadt in der NS-Zeit, Köln 1999 www.olg-koeln.nrw.de; Adolf Klein, Hundert Jahre Akten - hundert Jahre Fakten. Das Landgericht Köln ab 1879
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