Jüdische Volksschule Düsseldorf

Von orthodoxen Juden wurde bereits kurz nach dem Ersten Weltkrieg der – zunächst allerdings vergebliche – Versuch unternommen, eine eigenständige jüdische Schule in Düsseldorf einzurichten. Ende der 1920er Jahre wurde das Vorhaben wieder aufgenommen, stieß jedoch bei der Mehrheit des jüdischen Gemeinderats auf Ablehnung, da die finanziellen Lasten als zu hoch eingeschätzt wurden. Außerdem befürchtete man durch einen solchen Schritt eine Gettoisierung der jüdischen Gemeinde, wodurch wiederum der ohnehin latent vorhandene Antisemitismus eine Stärkung erfahren könnte.

Nach der NS-Machtübernahme wurden die alten Überlegungen unter völlig neuen Voraussetzungen schnell wieder aktuell. Bereits am 25. April 1933 war das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Volksschulen“ erlassen worden, dass den Anteil jüdischer Schüler künftig auf 1,5 Prozent begrenzte. Daraufhin beschloss der Erziehungsausschuss der „Reichsvertretung der deutschen Juden“ im Oktober 1933, die Gründung neuer jüdischer Schulen zu forcieren, woraufhin sich in Düsseldorf bereits im gleichen Monat ein Schulverein bildete, der in der Folge für ein solches Projekt warb.

Die Stadt Düsseldorf stand dem Vorhaben zwar positiv gegenüber, lehnte es jedoch ab, die Kosten für eine öffentliche jüdische Volksschule zu übernehmen. Sie erklärte sich bereit, die Gründung einer privaten Einrichtung durch die Synagogengemeinde zu fördern, woraufhin deren Repräsentanten am 22. Oktober 1934 den Termin zur Eröffnung einer achtklassigen Schule in sieben Räumen des umgebauten Gemeindehauses in der Kasernenstraße auf den 1. April 1935 festlegte.

Anfang 1935 wurde der 1903 in Offenbach geborene Lehrer Dr. Kurt Herz zum Leiter der neuen Schule bestellt. Am 28. April 1935 wurde die „Jüdische Privatschule Düsseldorf“ in der Synagoge feierlich eröffnet. Die zunächst sechs Klassen wurden von 210, am Schuljahresende bereits von 278 Kindern besucht.

Nach dem Erlass zur „Rassentrennung auf den öffentlichen Schulen“ vom 10. September 1935 setzte es die Düsseldorfer Stadtverwaltung in Verhandlungen mit der Synagogengemeinde durch, dass „alle noch in öffentlichen Volksschulen befindlichen Juden mosaischen Bekenntnisses“ zu Ostern 1936 auf die jüdische Schule wechselten. Die hierzu notwendigen Umbauten – u.a. der Rabbinerwohnung – wurde städtischerseits allerdings lediglich „in bescheidenem Rahmen“ unterstützt. Aufgrund dieser Maßnahme erhöhte sich die Schülerzahl bis Mai 1936 auf 387. Ostern 1936 wurde ein zusätzliches 9., Anfang 1937 ein 10. Schuljahr eingerichtet, um die Schüler so auf den Beruf und/oder die Auswanderung vorzubereiten.

Nachdem in der Pogromnacht des9./10. Novembers 1938 die Synagoge und das benachbarte Schulgebäude niedergebrannt waren, wurde der Unterricht nach kurzer Unterbrechung im ehemaligen Gebäude der jüdischen Bnai-Brith-Loge in der Grafenberger Allee 78 fortgesetzt. Mittlerweile war die Schülerzahl jedoch auf weniger als 100 gesunken; auch das Kollegium hatte zahlreiche Ausfälle.

Im März 1941 besuchten nur noch 42 Kinder die jüdische Schule in Düsseldorf, die dann aufgrund eines Erlasses des Reichserziehungsministers vom 30. Juni 1942, durch den der Schulunterricht für jüdische Kinder verboten wurde, endgültig schließen musste.

Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf (Hg.): Aspekte jüdischen Lebens, S. 108ff.