Generalgouvernement

Es handelte sich um den Landesteil Zentralpolens, der nach der militärischen Niederlage Polens Ende September 1939 nicht in das Deutsche Reich eingegliedert oder von russischen Truppen besetzt worden war.

Wenige Tage vor seinem Überfall auf Polen am 1. September 1939 hatte das Deutsche Reich mit der Sowjetunion einen Vertrag, den „Hitler-Stalin-Pakt“, geschlossen. In einem Geheimabkommen zum Pakt waren die „Interessenssphären“ der beiden Mächte festgelegt worden.

Das Generalgouvernement wurde von den Nationalsozialisten als „Nebenland des Reiches“ betrachtet, die Einwohner als Staatenlose polnischer Volkszugehörigkeit. Die polnischen Behörden arbeiteten weiter, standen aber fortan unter einem „totalen Aufsichtsrecht“ des deutschen Herrschafts- und Unterdrückungsapparates.

Mit grausamen Methoden wurden Polen und polnische Juden später aus ihren Heimatregionen vertrieben, in das Generalgouvernement verschleppt und als Arbeitssklaven missbraucht. Im Zuge einer „Germanisierungspolitik“ und der „Großsiedlungspläne“ für das Gouvernement mündete die Verfolgungs- in eine Vernichtungspolitik.