Arbeitserziehungslager

Straflager während der NS-Zeit, in denen angebliche oder tatsächliche Verstöße gegen die "Arbeitsdisziplin" geahndet wurden.

Während des Zweiten Weltkriegs errichtete Straflager für Personen, denen in der Regel Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin der Kriegswirtschaft vorgeworden wurden, z.B. durch "Arbeitsverweigerung", "Bummelei" oder unentschuldigtes Fernbleiben.

Die Einweisungen in die Arbeitserziehungslager erfolgten durch die Gestapo. Durch harte Arbeit und KZ-ähnliche Haftbedingungen sollte bestraft und gleichzeitig ein allgemeiner Abschreckungseffekt erreicht werden. Nach mehrwöchiger Haft wurden die meisten Inhaftierten wieder an ihre Arbeitsplätze überstellt.

Bei der überwiegenden Mehrzahl der Gefangenen handelte es sich um ausländische Zwangsarbeiter, denen man oft nur geringe Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin vorwerfen konnte. Der Übergang zu den großen Konzentrationslagern war von Beginn an fließend; als "unverbesserlich" eingeschätzte Häftlinge konnten dorthin überstellt werden.

Darüber hinaus fungierten die Arbeitserziehungslager als Haftstätten für Untersuchungsgefangene der Gestapo und als Durchgangsstation in die Konzentrationslager. Bis Kriegsende wurden über 80 Arbeitserziehungslager errichtet, von denen bislang nur einzelne ausreichend erforscht sind. Es ist davon auszugehen, daß in den Arbeitserziehungslagern mehrere tausend Gefangene umkamen.

Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 370