Luftschutz

Das NS-Regime begann schon früh, sich auf die zivilen Folgen des geplanten Krieges vorzubereiten. Im April 1933 wurde der "Reichsluftschutzbund" ins Leben gerufen, der für die Schulung der ehrenamtlichen "Luftschutz-Warte" zuständig war. Im Mai 1935 trat das Luftschutzgesetz in Kraft, das eine Reihe von Maßnahmen, u.a. den Ausbau von Luftschutzräumen, sanitäre Versorgung und Brandbekämpfung, vorsah. Trotz umfassender Vorbereitungen stellte sich aber nach der Verschärfung des Bombenkriegs die relative Wirkungslosigkeit all dieser Maßnahmen heraus. Seit 1941 wurde der steigende Bedarf an Arbeitskräften für Luftschutzbauten und zur Beseitigung von Bombenschäden vor allem durch ausländische Arbeitskräfte gedeckt. Auch wenn es keinen zentralen Befehl dazu gab, durften Zwangsarbeiter/innen aus Osteuropa, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge öffentliche Bunker und Luftschutzräume in den meisten Fällen nicht betreten. Sie waren auf Werksbunker und Splitterschutzgräben angewiesen.