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Reichsbürgergesetz Gesetz von 1935, das Juden staatsrechtlich zu Menschen zweiter Klasse machte Das Reichsbürgergesetz war neben dem Blutschutzgesetz Hauptbestandteil der Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935. Mit dem Gesetz wurde für „Arier“, also Nicht-Juden, der neue Status des Reichsbürgers geschaffen, an den alle politischen Rechte geknüpft waren, die normalerweise alle Menschen haben. Juden waren jedoch keine Reichsbürger, sondern behielten nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Somit hatten sie keine Rechte mehr, waren aber dem Deutschen Reich ausgeliefert. Zentner/Bedürftig: Das Große Lexikon des Dritten Reiches, S. 423 |