Reichsbürgergesetz

Gesetz von 1935, das Juden staatsrechtlich zu Menschen zweiter Klasse machte

Das Reichsbürgergesetz war neben dem Blutschutzgesetz Hauptbestandteil der Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935. Mit dem Gesetz wurde für „Arier“, also Nicht-Juden, der neue Status des Reichsbürgers geschaffen, an den alle politischen Rechte geknüpft waren, die normalerweise alle Menschen haben. Juden waren jedoch keine Reichsbürger, sondern behielten nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Somit hatten sie keine Rechte mehr, waren aber dem Deutschen Reich ausgeliefert.

Im Reichsbürgergesetz wurde festgelegt, wer jüdisch war: Ein Jude war, wer von drei oder vier jüdischen Großeltern abstammte. Als Jude galt, wer zwei jüdische Großeltern hatte und der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörte oder mit einem „Volljuden“ verheiratet war. Die NSDAP hatte eigentlich alle „Voll-“, „Halb-„ und „Vierteljuden“ gleich behandeln wollen, musste aber mit der Ministerialbürokratie einen Kompromiss schließen.

Die Nürnberger Gesetze waren eine zentrale Maßnahme im Prozess der ständigen Verschärfung der Judenverfolgung. Nach den Pogromen vom 9. und 10. November 1938 wurden die Juden absolut rechtlos gestellt.

Zentner/Bedürftig: Das Große Lexikon des Dritten Reiches, S. 423