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"Judenhaus" Judenhäuser waren Häuser jüdischer Besitzer, in die ab 1939 jüdische Mieter zwangseingewiesen wurden. Am 30. April 1939 erließ die NS-Regierung ein Gesetz, das künftig die Mietverhältnisse von Juden regeln sollte. Nunmehr konnte Juden durch eine einfache Bescheinigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung ihre bisherigen Wohnungen gekündigt und sie zwangsweise in Häuser mit jüdischen Besitzern, eben in "Judenhäuser", eingewiesen werden. Die zuvor in solchen Häusern wohnenden "Arier" erhielten Ersatzwohnungen. Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 534-535 und Bedürftig, Lexikon III. Reich, S. 198ff. |