"Judenhaus"

Judenhäuser waren Häuser jüdischer Besitzer, in die ab 1939 jüdische Mieter zwangseingewiesen wurden.

Am 30. April 1939 erließ die NS-Regierung ein Gesetz, das künftig die Mietverhältnisse von Juden regeln sollte. Nunmehr konnte Juden durch eine einfache Bescheinigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung ihre bisherigen Wohnungen gekündigt und sie zwangsweise in Häuser mit jüdischen Besitzern, eben in "Judenhäuser", eingewiesen werden. Die zuvor in solchen Häusern wohnenden "Arier" erhielten Ersatzwohnungen.

Die Auswahl dieser Häuser erfolgte zunächst durch die kommunalen Wohnungsämter, ab 1941 dann durch die jüdischen Gemeinden. Von diesem Zeitpunkt an durften Juden ausschließlich in "Judenhäusern" wohnen, deren Bewohnerzahl durch die deutschen Behörden willkürlich in enorme Höhen gesteigert werden konnte. Neben der weiteren Diskriminierung diente diese Maßnahme auch der schärferen Überwachung der jüdischen Bevölkerung durch die Gestapo. Sie stellte die erste Station auf dem Weg zur Deportation und Ermordung dar.

Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 534-535 und Bedürftig, Lexikon III. Reich, S. 198ff.