Bezugsscheinsystem

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden immer mehr Lebensmittel und Bedarfsartikel nur noch gegen Bezugsscheine ausgegeben.

Noch vor dem Ausbruch des Krieges wurden mit der "Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes" vom 27.08.1939 Lebensmittel und Konsumgüter rationiert. Sie waren künftig nur noch bei gleichzeitiger Vorlage von Bezugsscheinen (v. a. Lebensmittelkarten wie die "Reichsbrotkarte" oder die "Reichsfleischkarte"), die Mengenbeschränkungen vorsahen, zu kaufen. Ab November 1939 wurden auch Textilien rationiert ("Reichskleiderkarte"), später noch Tabak ("Raucherkarte"), Fahrradreifen und immer mehr Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Dieses System hatte den Sinn, den Verbrauch von Waren zu senken, um die zu erwartenden kriegsbedingten Engpässe und Versorgungsschwankungen auszugleichen, Rohstoffe der zivilen Produktion für die Rüstungsproduktion freizumachen, und schließlich die Kaufkraft der deutschen Bevölkerung zu senken, um die angelegten Gelder zur Finanzierung des Krieges verwenden zu können.

Die Höhe der Rationen richtete sich nach Leistungskriterien, aber auch sozialen Gesichtspunkten: Soldaten, Schwer- und Schwerstarbeitende erhielten ebenso Zulagen wie Familien. Insgesamt war die Versorgung der Deutschen relativ gut, gerade im Vergleich zum Ersten Weltkrieg, wo Versorgungskrisen die Kriegsbereitschaft der Bevölkerung geschwächt hatten, was das NS-Regime um jeden Preis zu verhindern suchte. Dies wurde durch rücksichtslose Plünderung der von der Wehrmacht eroberten Länder zu Lasten der einheimischen Bevölkerung ermöglicht, insbesondere der osteuropäischen. Auch die Millionen ins Reich verschleppten Zwangsarbeiter erhielten, ebenso wie KZ-Häftlinge und Juden, Rationen, die geringer waren als die der Deutschen und die oftmals unter dem Existenzminimum lagen.

Herbst, Ludolf: Das nationalsozialistische Deutschland 1939-1945. Die Entfesselung der Gewalt: Rassismus und Krieg. Frankfurt a. M. 1996, S. 258ff