Reparationen

Wiedergutmachungsleistungen eines Kriegsverlierers

Reparationen wurde 1918/1919 als Bezeichnung für die Wiedergutmachungsleistungen eingeführt, die nach einem Krieg dem Verlierer auferlegt werden. Als Verantwortliche für den Ersten Weltkrieg wurde das Deutsche Reich zu Reparationszahlungen verpflichtet. Die Kriegsschuld wurde im Versailler Vertrag festgehalten.

Die Reparationen sollten Deutschland schwächen und von weiteren Kriegen abhalten. Die Höhe der geforderten Zahlungen schwankten ständig: Von jeweils 20 Milliarden Goldmark für die Jahre 1919 bis 1921 stieg die Gesamtforderung auf 226 Milliarden Goldmark (Januar 1921), die dann auf 132 Milliarden heruntergesetzt wurde (Mai 1921).

Spätere Pläne sahen eine langfristige Abzahlung der Reparationen vor, die letzte Schlusszahlung wurde jedoch bereits 1932 geleistet. Insgesamt hatte Deutschland 53 Mrd. Goldmark an Reparationen gezahlt.

Die Reparationen als sichtbarste und schmerzhafteste Folge des Versailler Vertrags trugen zu einer Ablehnung der Weimarer Republik bei und nährten die nationalsozialistische Agitation.

Zentner/Bedürftig: Das große Lexikon des Dritten Reiches, S. 491