Dawes-Plan

Wirtschaftsplan von 1924, der die deutschen Reparationen regelte

Der Dawes-Plan war ein Maßnahmenkatalog, den die Reperationskommission nach dem Ersten Weltkrieg ausarbeitete. Das Ziel war, die Verpflichtungen, die dem Deutschen Reich im Versailler Vertrag auferlegt wurden, auf die wirtschaftliche Leistungskraft Deutschlands abzustimmen.

Der Plan beruhte auf einem Gutachten des amerikanischen Bankiers C.G. Dawes (1865-1951), der 1925 den Friedensnobelpreis erhielt. Das Gutachten selber wurde 1924 erstellt. Dawes nannte darin die Voraussetzungen für weitere deutsche Leistungen, dass sich die deutsche Wirtschaft stabilisieren und die deutsch-französische Krise um das Ruhrgebiet beigelegt werden sollte.

Der Dawes-Plan sah vor, dass die 226 Milliarden Goldmark, die Deutschland zu zahlen verpflichtet war, in jährlichen Raten von anfangs 1 und später 2,5 Milliarden Goldmark bezahlt werden sollten. Deutschland erhielt einen Stützungskredit und Frankreich verpflichtete sich zur Räumung des Ruhrgebiets innerhalb eines Jahres.

Im September 1924 trat der Dawes-Plan in Kraft. Die Folge war eine politisch-psychologische Entspannung in Deutschland und Europa und eine zunehmende Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit amerikanischem Kapital; aber auch eine stetig wachsende Auslandsverschuldung. 1930 wurde der Dawes-Plan durch den von den Nazis heftig bekämpften Young-Plan ersetzt.

Zentner/Bedürftig: Großes Lexikon des Dritten Reiches, S. 109