Oberlandesgericht Hamm

Das OLG Hamm ging aus dem Klevischen Hofgericht hervor, das nach einer Kabinettsorder Friedrichs des Großen zum 1. Juli 1820 nach Hamm verlegt wurde. Es war unter den vier westfälischen Oberlandesgerichten (Münster, Hamm, Arnsberg und Paderborn) zunächst das unbedeutendste, wurde jedoch in der Reichsjustizreform von 1877 zum einzigen Oberlandesgericht Westfalens ernannt. Seit 1925 war das OLG Hamm auch für politische Strafsachen aus den Bezirken Köln und Düsseldorf zuständig.

Seit 1933 wurde die weitaus größte Zahl der politischen Verfahren an Rhein und Ruhr als Hochverrats- und "Heimtücke"-Delikte von den Strafsenaten des Oberlandesgerichts Hamm bzw. von den Sondergerichten Düsseldorf, Dortmund und Köln abgeurteilt. Eine Anklage wegen Hochverrats konnte jeden treffen, der sich gegen den Nationalsozialismus betätigte, "öffentlich" zu Widerstand "anreizte" oder solche "Unternehmen" unterstützte. Im Visier des OLG standen vor allem Personen, die an Aktionen der KPD, der SPD sowie anderer linker Gruppierungen beteiligt waren. Ca. 80 Prozent der Personen, die in den Hammer Hochverratsprozessen der dreißiger Jahre verurteilt wurden, gehörten den Arbeiterorganisationen an. In der Regel waren sie zwischen 25 und 40 Jahren alt und bildeten den jungen tragenden Kern des linken Widerstands. Sie wurden ohne Prüfung des Einzelfalls als hochverräterisch eingestuft. Massenprozesse mit einigen dutzend Angeklagten waren deshalb in Hamm keine Seltenheit.

1933 verurteilte das OLG Hamm 775 Personen wegen Hochverrats, 1934 waren es 4393, 1935 3472 und 1936 2593. Ab 1937 ging die Zahl der Verurteilen deutlich zurück. Der Rückgang der Verfahren war Ausdruck durchgreifender "Erfolge" von Staatspolizei und Justiz bei der Bekämpfung des "Marxismus" an Rhein und Ruhr.

Die Strafen, die gegen diese "Hochverräter" verhängt wurden, waren überhaus hart und dienten der Abschreckung. Im Urteil der Düsseldorfer Gestapo heißt es am am 7. Dezember 1935 hierzu: "Den abschreckenden Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm und dem festen Zugreifen des Generalstaatsanwaltes am gleichen Oberlandesgerichtsist es mit zu verdanken, daß mit der kommunistischen Seuche so gründlich aufgeräumt werden konnte."

Anselm Faust (Hg.), Verfolgung und Widerstand in Rheinland und Westfalen 1933-1945, Köln/Stuttgart/Bonn 1992, S. 54-56
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