Freie Deutsche Jugend (FDJ)

1946 gegründete Jugendorganisation, die 1951 in der Bundesrepublik verboten wurde, während sie in der DDR zur alleinigen Jugendorganisation wurde.

Am. 7. März 1946 wurde die Gründung der FDJ als "überparteiliche" und "demokratische" Jugendorganisation von der sowjetischen Besatzungsmacht genehmigt. Als Pfingsten 1946 das 1. Parlament der FDJ in Brandenburg tagte, kam der weitaus größte Teil der Delegierten aus der sowjetischen Zone (SBZ), ein Teil aber auch aus den drei Westzonen.

Während die sowjetischen Behörden der FDJ einen Monopolanspruch einräumten, setzten die westlichen Verbündeten auf eine pluralistische Verbandslandschaft im Jugendbereich. Trotz der hieraus erwachsenden Spannungen hielt die FDJ an ihrem gesamtdeutschen Anspruch fest. Während die Organisation in der SBZ großen Zulauf erfuhr, erreichte sie in den drei anderen Besatzungsgebieten lediglich eine verschwindende Minderheit.

Vor dem Hintergrund des beginnenden "Kalten Krieges" unterschieden sich die Aufgaben von Ost- und West-FDJ. In der SBZ die alleinige Jugendorganisation, führte sie im Westen ein Schattendasein, was 1949 zur Einrichtung eines von Berlin aus geleiteten "Verbindungsbüros" in Frankfurt führte. Am 26. Juni 1951 wurde die FDJ in der Bundesrepublik als verfassungsfeindlich erklärt und offiziell verboten.

Während die westdeutsche FDJ noch einige Zeit illegal wirkte, entwickelte sich die Ost-Organisation in der SBZ bzw. dann in der DDR immer mehr zu einer in das politische System eingebundenen zentralistischen Massenorganisation und verstand sich als "Nachhut" und "Kampfreserve" der SED. Die Millionenorganisation fiel nach der Wende von 1989 wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Benz: Deutschland unter alliierter Besatzung, S. 264f.