Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)

Organisation von Widerstandskämpfern und Verfolgten durch den Nationalsozialismus

Nach der Befreiung Deutschlands 1945 durch die Alliierten gründeten Männer und Frauen, die in Konzentrationslagern und Gefängnissen interniert, von den Nationalsozialisten verfolgt oder im antifaschistischen Widerstand gewesen waren, 1947 die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Ziel war es, die Interessen der Verfolgten und der Widerstandskämpfer überparteilich zu vertreten und sich am gesellschaftlichen Neubeginn zu beteiligen. In den ersten Jahren waren Parteien von CDU bis KPD, Kirchen und die jüdische Gemeinde vertreten.

Ab Ende der 40er Jahre jedoch galt die VVN als kommunistische Organisationen und den SPD-Angehörigen wurde die Mitgliedschaft verboten. In den 1950er Jahren kam es - unter anderem aufgrund von Maßnahmen gegen VVN-Mitglieder durch die Adenauer-Regierung - zu einer Annäherung an die 1956 verbotene KPD. Ehemalige Verfolgte und Widerstandskämpfer wurden nun mit Berufsverbot bedroht und von Entschädigung ausgeschlossen.

1959 beantragte die Bundesregierung ein Verbot der VVN. Die Entlarvung des vorsitzenden Richters als Nazi-Jurist und internationale Solidaritätsbekundungen ließen das Verbot jedoch 1962 scheitern. Ab 1968 öffnete sich die VVN für jüngere Mitglieder zum "Bund der Antifaschisten" (BdA), beteiligte sich an Aktionen gegen Neofaschismus und betrieb Aufklärungsarbeit für Jugendliche. In den 70er und 80er Jahren kamen viele neue Mitglieder und Bündnispartner hinzu.

Nach der Wiedervereinigung brach für die VVN-BdA die Finanzierungsquelle durch die DDR weg. Sie baute ihre Organisation mit ehrenamtlichen Strukturen aber wieder auf. In den 1990er Jahren arbeitete die VVN zu Gedänkstätten- und Erinnerungspolitik, kooperierte mit ausländischen Widerstandsverbänden und trat für die Entschädigung und Anerkennung von Widerstand und Zwangsarbeit ein.