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Feindsender Radiosender der alllierten Nationen, deren Hören in Deutschland verboten war Die unmittelbar nach Kriegsbeginn am 7. September 1939 in Kraft getretene Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen verbot das Hören ausländischer Sender, der so genannten „Feindsender“. Zuwiderhandlungen galten als Rundfunkverbrechen, die mit Zuchthausstrafen zu ahnden waren. Für die Weiterverbreitung abgehörter Nachrichten konnte sogar die Todesstrafe verhängt werden. |