Befehlsnotstand

Der Begriff „Befehlsnotstand“ prägte in Deutschland die Debatte über Täterschaft und Mitläufertum im Nationalsozialismus. NS-Verbrecher und Massenmörder hatten sich nach dem Krieg in Prozessen darauf berufen. Sie behaupteten, dass Befehlsverweigerung schwere Strafen bis zum Tode nach sich gezogen hätte.

Obwohl die Angeklagten und ihre Anwälte konkrete Nachweise meist schuldig bliebe, sahen einige Gerichte die Befehlsempfänger mittlerer und unterer Ebenen tatsächlich in einer Art Ausnahmesituation.

Dagegen hat die historische Forschung inzwischen aufgezeigt, dass Widerspruch oder Ablehnung keineswegs gleich mit Todesgefahren verbunden war, in vielen Fällen „von oben“ sogar einfach hingenommen oder aber mit Versetzung des Betroffenen beantwortet wurde. Dennoch spuken bis in die Gegenwart Gerüchte durch die Erinnerungen von manchen Veteranen. Gängig ist die unbewiesene und unglaubhafte Geschichte vom „Gefreiten Schulze“ auf dem Balkan, der einen Befehl verweigert habe und erschossen worden sei.