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Die Zerschlagung der FREIHEIT „Auf der 'Freiheit' weht das Hakenkreuzbanner“, titelte die „Volksparole“ am 3. März 1933. Die Redaktion der kommunistischen Zeitung „Freiheit“ war am 2. März 1933 von der SA durchsucht worden. In dem Haus an der Kölner Straße befanden sich außerdem die Parteizentrale der KPD, die „Bezirksleitung Niederrhein der KPD“ sowie der „Kommunistische Jugendverband“ (KJVD) und der „Kampfbund gegen den Faschismus“. Düsseldorf war in den späten 1920er Jahren eine Hochburg der KPD gewesen. Aus den Reichstagswahlen 1930 und 1932 war die KPD als stärkste Partei hervorgegangen. Nachdem am 28. Februar 1933 die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ erlassen worden war – und damit die politischen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt waren – wurden kommunistische Funktionäre und Reichstagsabgeordnete verhaftet und die kommunistische Presse, so auch die Zeitung „Freiheit“, verboten. Reinhard Mann, Protest und Kontrolle im Dritten Reich. Nationalsozialistische Herrschaft im Alltag einer rheinischen Großstadt, Frankfurt/M. 1987. |