Die Zerschlagung der FREIHEIT

„Auf der 'Freiheit' weht das Hakenkreuzbanner“, titelte die „Volksparole“ am 3. März 1933. Die Redaktion der kommunistischen Zeitung „Freiheit“ war am 2. März 1933 von der SA durchsucht worden. In dem Haus an der Kölner Straße befanden sich außerdem die Parteizentrale der KPD, die „Bezirksleitung Niederrhein der KPD“ sowie der „Kommunistische Jugendverband“ (KJVD) und der „Kampfbund gegen den Faschismus“. Düsseldorf war in den späten 1920er Jahren eine Hochburg der KPD gewesen. Aus den Reichstagswahlen 1930 und 1932 war die KPD als stärkste Partei hervorgegangen. Nachdem am 28. Februar 1933 die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ erlassen worden war – und damit die politischen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt waren – wurden kommunistische Funktionäre und Reichstagsabgeordnete verhaftet und die kommunistische Presse, so auch die Zeitung „Freiheit“, verboten.

Trotzdem gewann die KPD bei den Wahlen vom 5. März 1933 in Düsseldorf noch 72.000 Stimmen. Nach der Zerschlagung der KPD gab es viele illegale Kreise der Partei, die Widerstand leisteten.

Es wurden Flugblätter und Tarnschriften verteilt. Ein Beispiel aus Düsseldorf ist das Flugblatt „Das Kreuz in der Heide“, das sich gegen die Schlageterverehrung richtete. Dieses Flugblatt stammte von Hugo Paul, der mit der Reorganisation der Strukturen für den Untergrund beauftragt war. Er verfasste auch die Broschüre „Die Wahrheit über die Razzia in Gerresheim“.

Reinhard Mann, Protest und Kontrolle im Dritten Reich. Nationalsozialistische Herrschaft im Alltag einer rheinischen Großstadt, Frankfurt/M. 1987.
Allan Merson, Kommunisten in Düsseldorf 1933/34. Eine nähere Betrachtung, in: Geschichte im Westen
Nr. 1 (1990).